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Bündnis 90/Die Grünen

KV Amberg-Sulzbach

GRÜNEN wollen Aufklärung zu radioaktiven Müll

Insgesamt 17 Verbandsmitglieder umfasst der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf, unter ihnen neben der kreisfreien Stadt Amberg auch der Landkreis Amberg-Sulzbach. Rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres ist das Müllkraftwerk Schwandorf mit seinen vier Ofenlinien in Betrieb um die Abfälle aus dem Verbandsgebiet zu entsorgen. Die benachbarte Industrie wird dadurch mit Strom und Dampf versorgt. Strom für das öffentliche Netz wird erzeugt und Wärme für die städtische Fernwärmeversorgung wird geliefert.

12.03.21 –

Wie die Kreistagsspressesprecherin der GRÜNEN Yvonne Rösel mitteilt, wird hier seit 2009 freigemessener Mül aus dem Atomkraftwerk Isar I und II angeliefert und verbrannt. Im Jahr 2018 sind außerdem etwa 23 Tonnen aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld dazugekommen. Als sogenannte Nothilfe, da Grafenrheinfeld, das bei Schweinfurt liegt, gar nicht zum Zweckverband Schwandorf gehört. Diese Nothilfemaßnahme wurde zum 31.12.2020 beendet. „Freigemessen“ heißt, dass radioaktiver Abfall im Kernkraftwerk gemessen wird und wenn er einen gewissen Grenzwert unterschreitet als ganz normaler Gewerbemüll behandelt wird. Dieser wird sowohl über die Straße als auch über den Bahntransport in Schwandorf angeliefert. Aufgrund des Freigabebescheids durch das bayerische Umweltministerium ist für die „freigemessenen Abfälle“ eine weitere Überwachungsmessung weder im Eingangsbereich noch auf der Austragsseite erforderlich. Viele Wissenschaftler plädieren allerdings dafür, dass man diese Abfälle ebenfalls den strahlenschutzrechtlichen Vorschriften unterordnen solle. Da ab 2022 das Kernkraftwerk Isar II voraussichtlich auch rückgebaut wird, ist davon auszugehen, dass somit noch größere Mengen dieser Abfälle in Schwandorf verbrannt werden. Daher fordert der Antrag von der Kreistagsmitglied der GRÜNEN, Gaby Mutzbauer, ausführliche Informationen über die Menge der bisher angelieferten und künftig zu erwartenden Abfallmengen, zur Dokumentation der gemessenen Radioaktivitätswerte, hinsichtlich der Arbeitsschutzmaßnahmen und die potentiellen Erwartungen künftiger Nothilfen sogenannter „freigemessener Abfälle“ aus anderen Zweckverbänden.

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